Rechtsanwaltskanzlei Schneider

Alleestrasse 11, 56566 Neuwied

Familienrecht

 

 

Im Falle einer beabsichtigten Ehescheidung wären dies das Stammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder. In den meisten Fällen ist mit der Scheidung auch der Versorgungsausgleich zu regeln. In diesem Falle sind Auskünfte der zuständigen Rentenversicherungsträger zwingend.

Vom Gericht werden diese Auskünfte zur Berechnung des VA eingeholt.

Zur Beschleunigung eines Verfahrens können hierzu im Vorfeld bereits Vorbereitungen getroffen werden.

 

 

 

Zur Berechnung eventueller Unterhaltsansprüche ist es hilfreich, wenn bereits die wesentlichen Zahlen ermittelt werden können.

Für eine Berechnung des Unterhalts dienen häufig die Einnahmen der letzten zwölf Monate als Grundlage einer Berechnung.

Hilfreich ist die Sichtung nebenstehender Belege.

 

Telefon: 02622 907755

Fax: 02622 904342

E-Mail: nachricht@schneider-rechtsanwaltskanzlei.de**

 

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E-Mail– oder Faxeingänge werden von mir persönlich oder von mir beauftragten und auf die Geheimhaltung verpflichteten Mitarbeitern oder Kollegen während der Bürozeiten bearbeitet und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt.

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Ich behalte mir vor, anonyme Anfragen nicht zu bearbeiten und nicht zu beantworten.

Bitte beachten Sie, dass der Weg, Daten unverschlüsselt über E-Mail zu übertragen immer Risiken birgt. Sofern Sie daher Bedenken haben, wählen Sie einen anderen Übermittlungsweg und senden bitte keine sensiblen Daten auf diesem Wege.

 

Bitte beachten Sie, dass der Weg, Daten unverschlüsselt über Mail zu übertragen immer Risiken birgt. Sofern Sie daher Bedenken haben, wählen Sie einen anderen Übermittlungsweg und senden bitte keine sensiblen Daten auf diesem Wege.

Ausschließlich im E-Mailwege bekanntgegebene Fristabläufe können bei Kontaktaufnahme und Kenntnisgabe via E-Mail grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Sollte Ihnen in einer Angelegenheit ein Fristablauf drohen, setzten Sie sich bitte auf anderem Wege zur Vereinbarung eines Mandates oder zur Besprechung mit mir in Verbindung. Sofern ein Mandat mit mir nicht persönlich vereinbart wurde, übernehme ich keine Haftung für den aus Fristabläufen entstehende Nachteile!

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¨ Zeitraum: Letzte 12 Monate:

¨ Gehaltsabrechnungen

¨ Rentenbescheide

¨  ALG I, o. II Bescheide

¨  Sozialhilfebescheide

¨ Steuerbescheide

¨ Letzter Einkommens-/        Lohnsteuerbescheid

¨ Bei Selbstständigkeit Bilanzen oder Einnahme/-Überschussrechnungen der letzten 3-5 Jahre

¨ Nachweise über Kreditzahlungen oder Ratenzahlungen

¨ Belege berufsbedingte    Sonderausgaben

¨ Einnahmen aus Kapital oder Vermietung/Verpachtung

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