Rechtsanwaltskanzlei Schneider

Rechtsverfolgung

Oft steht die Frage der Finanzierung einer rechtlichen Streitigkeit für den Rechtssuchenden an erster Stelle.

 

Von dem Rechtsweg und der Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche ist jedoch niemand, auch nicht derjenige mit kleinem Budget, ausgeschlossen.

Auch dann nicht, wenn eine Rechtschutzversicherung nicht besteht, oder nicht eintrittspflichtig ist.

Es gibt Möglichkeiten der Hilfe, die von dem Rechtssuchenden beantragt werden können.

 

Rechtsseitig befinden sich nützliche Links zu öffentlich zugängigen Informationen und Formularen, die sodann auch am PC ausgefüllt werden können.

 

Die Formulare können ausgedruckt oder gespeichert werden. Ein erstes Beratungsgespräch kann so bereits optimal vorbereitet werden.

 

Selbstverständlich erfolgt diesbezüglich im Falle der Mandatierung zur korrekten Ergänzung der Formulare die notwendige Beratung.

 

Die von dem Antragsteller geforderten Angaben sind durch Kopien der Belege nachzuweisen.

Diese sollten ebenfalls zu einem Gesprächstermin mitgeführt werden.

 

 

Notwendige Belege, soweit vorhanden:

¨ Gehaltsabrechnungen

¨ Mietvertrag

¨ Rentenbescheide

¨ ALG I, o. II Bescheide

¨ Sozilahilfebescheid

¨ oder Steuerbescheide

¨ bei Fehlen sämtlicher        Einkommensnachweise eine persönlich verfasste Eidestattliche Versicherung über die Bedürftigkeit

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